Die Verunsicherung, die das Bundesfinanzministerium bei den Vereinen über mehrere Wochen hervorgerufen hat, ist höchst bedauerlich. Bayern und die anderen Länder werden dem Bundesfinanzministerium bei der Reform des Spenden- und Gemeinnützigkeitsrechts und dem noch in diesem Herbst erwarteten Gesetzentwurf genau auf die Finger schauen, so Eberhard Sinner.
Der vom Bundesfinanzminister eingesetzte wissenschaftliche Beirat hat in seinem Gutachten zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts in Deutschland vom August diesen Jahres bisher unwidersprochen eine drastische Einschränkung der steuerlichen Förderung für die Vereine vorgeschlagen. Damit würden die Vereine massiv getroffen. Unter anderem schlägt dieses Gremium des Bundesfinanzministers wörtlich eine „engere Fassung der steuerlich begünstigten gemeinnützigen Tätigkeiten", eine „Reform für das so genannte Übungsleiterprivileg bei der Einkommensteuer" und eine „engere Fassung des Spendenprivilegs" vor. Der Beirat hält es für „zweifelhaft, ob Sport allgemein als förderungsbedürftige gemeinnützige Tätigkeit angesehen werden kann." Außerdem sollen nach Willen des Beirats beim Bundesfinanzminister „Mitgliedsbeiträge nicht steuerlich abzugsfähig sein".